Wir als interessierte und aufgeschlossene Parapsychologen sind immer auf der Suche nach neuen Meldungen von Phänomenen, egal ob klassische Erscheinungen von Geistern oder außergewöhnlichere Phänomene wie spontaner Selbstentzündung oder Bilokalität. Auch Meldungen von Tierwesen, die oft als Monster bezeichnet werden, wie dem Yeti, sind uns willkommen. Allerdings sollte die Beschreibung, die über "Kontakt" abgegeben werden kann, etwas genauer sein als: "Ich habe da etwas gesehen!". Folgende Anforderungen sollten sowohl bei Meldungen als auch bei Hilfegesuchen immer angegeben werden:

-Wer hat was genau beobachtet?
-Wie viele waren Zeuge?
-Gibt es Differenzen zwischen den einzelnen Zeugenaussagen?
-Wann und wo ist es passiert?
-Wie lange hat das Erlebnis gedauert?
-Was ist, chronologisch geordnet, passiert?

Für Hilfegesuche gibt es noch einiges mehr zu beachten: wir  von der GWS sind bemüht, jeden bei Problemen mit Phänomenen zu helfen, was auch durch einfache Ratschläge via email erledigt werden kann. Ist das Phänomen jedoch ausdauernd und wirkt belästigend oder gar schädigend, sind wir bereit, eine Untersuchung vor Ort durchzuführen um eventuelle Hilfsmaßnahmen so vor Ort einzuleiten und direkt Rat geben zu können. Da wir jedoch auf Selbstkostenbasis arbeiten und alles selber finanzieren, und keine Förderung aus anderen Quellen erhalten, ist es unabdingbar, die uns entstehenden Kosten der Untersuchung auf die Auftraggeber zu überführen. Wir selbst verlangen für unsere Tätigkeit keine Bezahlung. Sollten sie also Hilfe benötigen, werden wir von der GWS schnellstmöglich einen Termin finden (die Modalitäten werden in einen Telefongespräch geklärt) und die entstehenden Kosten mit Belegen vorkalkulieren. Nach Überweisung des Betrages werden sich dann ausgewählte Vertreter auf den Weg zum Untersuchungsort machen und die Untersuchung durchführen.

Hinweise zum Datenschutz: die von ihnen übermittelten Meldungen werden sowohl in schriftlicher als auch in digitaler Form gespeichert. Ihre übermittelten Daten werden insoweit gespeichert wie es nötig ist, werden jedoch nicht an 3. weitergegeben und nur auf expliziter Erlaubnis von Ihnen veröffentlich. Die GWS behält sich jedoch das Recht vor, die berichteten Phänomene ohne Angabe ihrer Persönlichen Daten zu veröffentlichen, falls dies zur Aufklärung des Phänomens nötig und sinnvoll ist.